Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität in Berlin äußerte sich zu einem wichtigen Thema, dass alle bAV-Beratenden betrifft. Wo genau verläuft die Linie zwischen (zulässiger) Versicherungsvermittlung und (unzulässiger) Rechtsdienstleistung? Eine Rechtsdienstleistung sei „jede Tätigkeit, in konkreten, fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“, zitierte Schwintowski aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (§2 Abs.1 RDG). In der Praxis dürften sich viele bAV-Profis auf juristisch dünnen Eis bewegen. Möglicherweise seien viele Geschäfte anfechtbar, weil die beschriebene Grenze zwischen Versicherungsvermittlung und Rechtsdienstleistung in der Praxis überschritten werde. Es gelte, sich innerhalb der eigenen Zulassungen zu bewegen und im Einzelfall Kooperationen mit Rechtsdienstleistern einzugehen.
Netfonds und Apella bieten haftungssicheren Service
Alexander Brix (Netfonds) und Karsten Rehfeldt (bbvs GmbH) nahmen in der folgenden Podiumsdiskussion den Faden auf. „Es ist unerlässlich für Vermittelnde, dass sie einen kompetenten Partner an der Seite haben, der über die notwendigen Zulassungen verfügt“, brachte es Brix auf den Punkt und verwies auf das Serviceangebot der Netfonds AG und der Apella AG. „Beide Pools haben mit der bbvs GmbH als Apella-Tochter und der Expertis GmbH auf der Netfonds-Seite Servicegesellschaften, die den notwendigen Support liefern“, erläuterte er das Angebot. Und Karsten Rehfeldt ergänzte: „In der Praxis sitzen zwei Menschen vor dem Chef auf zwei unterschiedlichen Stühlen. Der Rechtsdienstleister und der Versicherungsvermittler.“
Das 8. bAV-Symposium findet am 4. und 5. Oktober 2023 in Magdeburg statt. Es steht allen bAV-Interessierten offen.