Ist das Damokles-Schwert Provisionsrichtwert entschwebt? Das lässt sich jedenfalls aus BaFin-Verlautbarungen schließen, über die ‚kapital-markt intern’ berichtet.
Deutet sich ein Ende im Dauerstreit um Vergütungsbegrenzungen an? Dieser war wieder aufgeflammt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu Beginn des Jahres ankündigte, die Provisionen in der Lebensversicherung unter die Lupe nehmen zu wollen. Auf der eigenen Jahrespressekonferenz legte die Aufsicht nach und kündigte ‚Provisionsrichtwerte‘ in der Lebensversicherung an (Versicherungsbote berichtete).
Damit sorgten die Aufseher für mächtig Unruhe - ganz besonders bei den Interessenverbänden der Versicherungsvermittler. Zuletzt wandte sich die ‚Bonner Erklärung‘ gegen solche Pläne der BaFin.
BaFin: Kein „Angriff auf provisionsbasierten Vertrieb“ geplant
Doch diese Pläne sind vom Tisch, berichtet das Portal ‚kapital-markt intern‘ (kmi) und beruft sich dabei auf Aussagen des BaFin-Referatsleiters Dieter Feldmann. Dieser habe auf einer Tagung der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) klargestellt, dass die BaFin keinen „Angriff auf den provisionsbasierten Vertrieb“ plane, so kmi. Die Vorhaben der Finanzaufsicht würden sich vielmehr gegen ‚Ausreißer‘ richten. Weder Provisionsdeckel noch -richtwert werde es geben. Im Zentrum der BaFin-Überlegungen stünden Kennzahlen wie etwa Neugeschäft und Storno, Abschluss- und Verwaltungskosten aber auch Aufwendungen für Vermittler und Effektivkosten.
Gegenüber kmi begrüßte Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, die Entscheidung der Aufsicht: „Mit dem § 48a Versicherungsaufsichtsgesetz hat die BaFin schon lange ein scharfes Schwert in der Hand, um gegen Vergütungsregelungen vorzugehen, die dem Kundeninteresse widersprechen.“