Im Jahressteuergesetz 2022 will die Bundesregierung einen Teil der Riester-Förderung neu regeln. Dabei geht es hauptsächlich um die Vorabprüfung der Zulagenberechtigung, verbesserten Datenaustausch zwischen Zulagenstelle und Finanzämtern sowie schnellere Kommunikationswege. Das Gesetzesvorhaben befindet sich aktuell in der Anhörungsphase. Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) fordert vor diesem Hintergrund eine Öffnung des Riester-Sparens für aktienbasierte Anlageformen. Zudem sollte die Berechtigung von Kinderzulagen an das Kindergeld gekoppelt werden, denn die Zulagenstelle gleicht bereits jetzt die Daten mit den Familienkassen ab, so der Verband. Alternativ könnte eine Altersgrenze von z.B. 21 Jahren definiert werden. Dann seien überhaupt keine jährlichen Abgleiche mehr notwendig, so der BDV.
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