Mietsachschäden haben in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Hochkonjunktur. Welche Rechtsgrundlagen Haftung, Regress und Versicherungsschutz regeln, fassen Prof. Dr. Dirk Carsten Günther (BLD) und Versicherungsmakler Dennis Sturm im Video zusammen.
Die Zahl der Wohnungsbrände rund um Weihnachten und Silvester nimmt im Vergleich zum restlichen Jahr um 40 bis 50 Prozent zu, zeigen Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 2021 leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer allein für diese Brände rund 26 Millionen Euro. Der Schadendurchschnitt belief sich dabei auf 3.700 Euro. Doch es können auch durchaus existenzgefährdende Schadensummen erreicht werden, warnt Prof. Dr. Günther im Video. Er klärt im Gespräch mit Versicherungsmakler Dennis Sturm die Rechtsgrundlagen für den Regress in der Sachversicherung bei Mietsachschäden.
Dennis Sturm:
Geschäftsführer von STC Versicherungsmakler GmbH, abgeschlossenes Masterstudium an der Universität Münster (Versicherungsrecht) und Lehrbeauftragter an der TH Köln, sowie Gastdozent an der Finanzakademie der European Business School in Oestrich-Winkel.
Prof. Dr. Dirk Carsten Günther:
Hochschulprofessor und Lehrstuhlinhaber für Sachversicherungen an der TH Köln. Promovierter Jurist und Rechtsanwalt. Partner in der Kanzlei BLD und dort Leiter des Schadensaufklärungszentrums.