Ab dem 1. Januar 2023 ist für Berufsbetreuer eine formale Registrierung erforderlich. Denn nur registrierte Berufsbetreuer und Angehörige von Betreuungsvereinen haben ab diesem Zeitpunkt noch Anspruch auf Entgelt für ihre Tätigkeit. Eine Voraussetzung für diese Registrierung ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden. Auf der Grundlage des neugefassten BtOG hat die HDI Versicherung ein neues Pflichtversicherungsprodukt für Berufsbetreuer entwickelt.
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