Bürgerrente: Versicherer arbeiten an Alternative zu Riester

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Eine interne Arbeitsgruppe der Versicherungswirtschaft arbeitet an einem alternativen Modell für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Es könnte die bisherige Riester-Rente ersetzen. So wollen die Versicherer auch abwenden, dass sie künftig bei der geförderten Altersvorsorge keine Rolle mehr spielen.

Deutschland diskutiert über einen Staatsfonds nach Schwedischem Vorbild als Alternative zur Riester-Rente: Das setzt auch die Versicherungswirtschaft unter Druck. Zwar sind in Schweden auch zahlreiche private Fonds zugelassen, denen die Beschäftigten einen Teil ihres Gehalts verpflichtend anvertrauen können. Doch je nach Ausgestaltung müssen die Privatversicherer befürchten, beim neuen Modell komplett außenvor zu sein. Ihnen droht, ein großer Teil des privaten Altersvorsorge-Geschäftes wegzubrechen.

Unter diesem Vorzeichen hat nun eine Arbeitsgruppe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Konzept ausgearbeitet, wie eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge aussehen könnte: zu ihrem Gunsten. Geleitet wird die Gruppe von Katja de la Viña, bei der Allianz Leben für Geldanlage verantwortlich. Über das Papier berichtet aktuell die „Süddeutsche Zeitung“. Am 19. Januar will der Versichererverband darüber beraten, offiziell ist es noch nicht. Dem Versicherungsbote liegt das Dokument vor.

"Bürgerrente" mit einfacherer Förderung

“Bürgerrente“ ist das Konzept überschrieben, mit dem die Versicherer nun um politische Stimmen werben wollen. Und indirekt macht man sich bei der Argumentation die Nachteile des bisherigen Riester-Modells zu eigen. Das Konzept sieht vor, dass auf jeden Euro, der in die Bürgerrente eingezahlt werde, jeweils 50 Cent Förderung kommen. Damit würde nicht nur die teils immense Bürokratie reduziert, die dank Zulagen-System bei Riester immer beklagt wird. Das Modell wäre auch für die Sparenden leichter verständlich.

Damit vermehrt Geringverdiener gefördert werden und Menschen mit hohem Einkommen nicht überproportional profitieren, soll der förderfähige Betrag begrenzt werden: auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aktuell läge der geförderte Höchstbeitrag folglich bei rund 292 Euro, wofür 146 Euro Förderung obendrauf kommen, rechnet die „Süddeutsche“ vor. Gleichzeitig solle so eine automatische Dynamisierung entlang der Einkommens- und Inflationstrends garantiert sein. Anders als bei der jetzigen Riester-Rente, würde sich im neuen Modell folglich die Förderung an die Entwicklung der Löhne und der Geldentwertung anpassen. Die Besteuerung soll nachgelagert erfolgen: in der Ansparphase fallen keine Steuern an, erst auf die ausgezahlte Rente.

Kosten vergleichbar mit Riester

Und wie soll das Ganze finanziert werden? Hier macht sich der GDV die ohnehin hohen Kosten der jetzigen Förderung zu eigen. Für das Jahr 2020 beziffert das Bundesfinanzministerium die Förderung für die Riester-Rente nach vorläufigen Zahlen auf 3,76 Milliarden Euro inklusive der steuerlichen Förderung über den Sonderausgabenabzug. Nun heißt es im Papier: „Die Zulagenförderung entspricht im Mittel in etwa der heutigen Zulagenförderung, wäre aber viel einfacher und verursacht dem Staat entsprechend kaum Zusatzaufwand“. Mit anderen Worten: Die Kosten sollen gegenüber heute nicht steigen, auch weil weniger bürokratischer Aufwand vonnöten sei und so Kosten eingespart werden könnten.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Auch Garantien sollen künftig gewährt werden, wenn auch nicht im bisherigen Umfang. Bei Riester müssen die Versicherer gewährleisten, dass 100 Prozent der gezahlten Beiträge inklusive Zulagen zu Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Diese 100%ige Beitragsgarantie soll künftig durch eine 80-Prozent-Garantie ersetzt werden. So könnten mehr Gelder lukrativ in Aktien und Fonds gesteckt werden statt -wie bisher- in Anleihen. Das Modell soll freiwillig sein, eine verpflichtende Altersvorsorge ist nicht vorgesehen. Ein weiteres Argument der Versicherer: Mit dieser Rente sei auch das Langlebigkeits-Risiko abgesichert, denn die Rente soll bis zum Lebensende fließen.