Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die klarstellende Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Demnach würde der Provisionsdeckel nur dann greifen, wenn eine Risikolebensversicherung auch tatsächlich auf die Erfüllung der Ansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gerichtet ist und daher einzig als Restschuldversicherung ein Darlehen absichern soll.
Bundesregierung schränkt Provisionsdeckel ein und DFV setzt Geschäftsleitung ein
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