Der Ombudsmann für private Krankenversicherungen hat seinen Tätigkeitsbericht für 2022 vorgelegt. Noch immer bewegt sich die Zahl der Beschwerden auf niedrigem Niveau, auch wenn sie gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen ist. Häufigster Beschwerdegrund sind Beitragsanpassungen.
Im Jahr 2022 haben sich wieder mehr Privatversicherte beim PKV-Ombudsmann über ihren privaten Krankenversicherer beschwert. Das zeigt der aktuell vorgelegte Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle. 6.429 Beschwerden wurden demnach gezählt, während es im Jahr zuvor noch 6.041 waren. Das bedeutet ein Plus von 6,42 Prozent.
Das Beschwerdeaufkommen ist aber im Verhältnis der Gesamtzahl aller privat Krankenversicherten zu sehen. Rund 46,6 Millionen Verträge halten die Bürgerinnen und Bürger inklusive Krankenzusatzversicherungen. Das bedeutet eine Beschwerdequote von weniger als 0,02 Prozent.
Häufigster Beschwerdegrund waren laut Pressetext der Ombudsstelle Beitragsanpassungen. Während sich insgesamt mehr als acht von zehn Beschwerden auf die Krankheitskostenvollversicherung bezogen (80,5 Prozent), entfielen wiederum hiervon 38,8 Prozent auf vermeintlich ungerechtfertigte Beitragserhöhungen. Mit deutlichem Abstand folgen Fragen der medizinischen Notwendigkeit und Gebührenstreitigkeiten zu je 10,8 Prozent. Im erstgenannten Fall geht es um die Frage, ob der Versicherer die Kosten einer Behandlung übernehmen muss, weil diese eben medizinisch notwendig ist - oder der Patient diese aus eigener Tasche zahlen muss.
Auf private Krankenzusatzversicherungen bezogen sich weit weniger Beschwerden: insgesamt 930 aller zulässigen Anträge bzw. 16,3 Prozent. Häufigster Beschwerdegrund waren hier Vertragsauslegungen mit 27,1 Prozent aller Beschwerden. Im Tätigkeitsbericht heißt es hierzu: „Da die Leistungen der Versicherer in diesem Bereich häufig im Zusammenhang mit Vorleistungen anderer Kostenträger stehen, sind die einzelnen Versicherungsbedingungen teilweise sehr komplex. Dem geschuldet kommt es – wie bei der Krankheitskostenvollversicherung – zwischen den Versicherten und den Unternehmen häufig zu Uneinigkeiten darüber, ob und in welchem Umfang der Versicherer Leistungen zu erbringen hat“.
Zweithäufigster Beschwerdegrund bei Zusatzpolicen war die Frage, ob ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten ist oder zum Zeitpunkt der Vertragslaufzeit (12,1 Prozent). Es folgen Gebührenstreitigkeiten (7,8 Prozent) und Fragen der medizinischen Notwendigkeit (6,5 Prozent).
Von allen eingereichten Anträgen wurden 88,6 Prozent bzw. 5.694 angenommen, berichtet der PKV-Ombudsmann weiter. 735 Anträge bzw. 11,4 Prozent seien abgelehnt worden: in der Regel, weil der Ombudsmann hierfür nicht zuständig gewesen sei. Der Anstieg der Beschwerden sei auch auf einen Sondereffekt zurückzuführen. So habe eine Anwaltskanzlei vor Jahresende 1.300 gleichlautende Schlichtungsanträge eingereicht, die sich auf Fragen der Beitragsanpassung bezogen.
Nur in jedem fünften Verfahren wird Einigung erzielt
Nach wie vor zeigt sich, dass die Erfolgsquote des PKV-Ombudsmanns vergleichsweise überschaubar ist. Nur in etwa jedem fünften Fall (21,4 Prozent) kann eine Einigung erzielt werden. Insgesamt 4.289 Verfahren schloss die Schlichtungsstelle 2022 ab, wobei ein Teil der Verfahren noch aus dem Vorjahr stammte. In 3.094 Fällen konnte keine oder nur eine teilweise Einigung erzielt werden. Bei erfolgloser Schlichtung bleibt den Betroffenen noch der Klageweg offen.