Ein grober Berechnungsfehler in der „Kantar-Kleinanlegerstudie“ der Europäischen Kommission, die den politischen Entscheidungsträgern bisher als Datengrundlage für die Provisionsdebatte diente, entzieht der Diskussion um die Vertriebsvergütung in Europa die Argumentationsgrundlage. Ursprünglich kam das Institut zu dem Ergebnis, dass die Kosten für durch Provisionsberatung vertriebene Finanzprodukte 35 Prozent höher sind als für Produkte ohne Provisionsvergütung. Dieses Ergebnis wurde nun auf 24 bis 26 Prozent nach unten korrigiert. Auch die Datengrundlage wurde bis dato nicht transparent dargelegt.
Provisionsverbot: Rechenfehler bei Kleinanlegerstudie und zu viele Neubauten in Überschwemmungsgebieten
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