Wirtschaftsweiser warnt vor "Rekord-Beitragssprüngen" bei Krankenkassen

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Der Wirtschaftsweise Martin Werding warnt vor „historischen Beitragserhöhungen“ in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er sieht nicht nur eine drohende Belastung für Beitragszahler: auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen stünde auf dem Spiel.

Die gesetzliche Krankenversicherung blickt auf ein gewaltiges Finanzloch: allein in diesem Jahr fehlen den Krankenkassen -nach optimistischen Schätzungen- 17 Milliarden Euro, in den kommenden Jahren könnte das Defizit noch anwachsen. Zwar hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Gesundheitsreform angekündigt: Doch sehe er aktuell keinen Spielraum für weitere Kürzungen, wie er kürzlich dem „Handelsblatt“ sagte.

In dieser Situation warnt der Wirtschaftsweise Martin Werding, dass die Gesundheitsausgaben aus dem Ruder laufen könnten. Die GKV stehe vor „historischen Beitragserhöhungen“, sagte er ebenfalls dem „Handelsblatt“. Ohne zusätzliches Steuergeld und bei wachsenden Ausgaben bliebe Lauterbach gar nichts anderes übrig, als die Beiträge anzuheben.

Aus Sicht von Werding werde an „vielen Stellen im Gesundheitswesen Geld verschwendet“, zitiert ihn das Handelsblatt. Er fordert eine Kürzungsdebatte und eine „ernst zu nehmende Finanzreform in der GKV“. Steigende Lohnnebenkosten, die auch aus höheren Beiträgen resultieren, seien auch ein „massives Risiko für die internationale Wettbewerbsfähigkeit“.

Im internationalen Vergleich gebe es in Deutschland beispielsweise zu viele Arztbesuche und Krankenhausbehandlungen, klagt Werding. Er fordert Anreize für eine kostengünstigere Versorgung. Denkbar seien zum Beispiel GKV-Wahltarife, die mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag verbunden sind: „Wer bereit ist, einen Facharzt nur mit einer Überweisung vom Hausarzt zu besuchen, könnte im Gegenzug geringere Beiträge zahlen“. Auch der umstrittene Vorstoß des Ökonomen Bernd Raffelhüschen, der einen Selbstbehalt von bis zu 2.000 Euro im Jahr gefordert hatte, sei „erwägenswert“.

Ökonom fordert Leistungskürzungen

Die Krankenkassen hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass das Finanzloch auch daraus resultiere, dass sie nicht annähernd genug Geld vom Bund erhalten, um die Kosten für Bürgergeld-Empfänger gegenzufinanzieren. Tatsächlich zeigt ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, dass 10 Milliarden Euro mehr pro Jahr an die Krankenkassen fließen müssten, um hier alle Kosten zu decken. Nach Informationen des Handelsblattes ist hier aber mit keinem Entgegenkommen der Bundesregierung zu rechnen, da Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hier den Geldhahn zuhält. Aus diesem Grund sei auch nicht zu erwarten, dass eine niedrigere Steuer auf Arzneimittel komme.

Damit wird ein anderes Thema wieder relevant, das Lauterbach eigentlich ausgeschlossen hat: Leistungskürzungen. Diese fordert der Ökonom Reinhard Busse von der TU Berlin. Er hält es für einen Fehler, dass Lauterbach Kürzungen theoretisch ausgeschlossen hat. „Das ist ja so verstanden worden, dass damit auch der Ausschluss unnötiger Leistungen gemeint war“, zitiert ihn das „Handelsblatt“. Aus Sicht von Busse führt an Kürzungen aber kein Weg vorbei. Speziell bei Arzneimitteln und stationären Behandlungen hätte das Leistungsvolumen drastisch zugenommen. Zudem leiste sich Deutschland eine „Flut an Vorsorgeuntersuchungen“. So würden Kinder und Jugendliche beinahe jährlich zum Arzt geschickt, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen.

Speziell die Notversorgung für Kinder und Jugendliche gilt aber eher als unterfinanziert: Hier mussten mehrere Kliniken Not- und Intensivstationen schließen, etwa in Magdeburg. Die Vorhaltekosten sind hier sehr hoch, da Kinder eine intensivere Betreuung benötigen als Erwachsene und entsprechend mehr Personal. Auch hier hat das Bundesministerium Reformen erarbeitet. An Standorten der Kinderkliniken, die die Voraussetzung des Moduls Notfallversorgung Kinder erfüllen (etwa 290 Krankenhäuser), sollen integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) aufgebaut werden. Hierbei handelt es sich um spezielle Praxen, die eine Ersteinschätzung vornehmen, wie groß der Behandlungsbedarf ist. So sollen „echte“ Notfälle von Fällen gesondert werden, bei denen eine ambulante Behandlung ausreichen würde.