In ihrem Fazit schreiben die Wirtschaftsforscher, dass bei der Ausgestaltung der Kriterien für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte berücksichtigt werden müsse, dass bei finanziell schwächer gestellten Bevölkerungsgruppen, für welche eine staatliche Förderung besonders wichtig sei, die Finanzierung des gewünschten Lebensstandards sogar regelmäßig zu einem besonders großen Teil in der Finanzierung regelmäßiger Ausgaben liegen dürfte.
Das sehen ausgerechnet Verbraucherschützer völlig anders. In ihrer Stellungnahme zum Auftakt der ‚Fokusgruppe Altersvorsorge‘ stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gar in Frage, ob staatliche Förderung für die Altersvorsorge von Geringverdienern überhaupt das richtige sozialpolitische Mittel sei (Versicherungsbote berichtete).
Das ifa will die eigene Stellungnahme aber nicht als Festlegung auf einen versicherungsförmigen Sparprozess verstanden wissen. In der Rentenphase seien auch Mischmodelle geeignet, die einen Fondsentnahmeplan bis zu einem gewissen Alter mit einer lebenslangen Rente ab diesem Alter kombinieren, wie es bei Riester-Fondsprodukten bereits umgesetzt ist.
Zudem appellieren die Wirtschaftsforscher an den Gesetzgeber, bisherige gesetzliche Einschränkungen genau zu überdenken. Diese hätten zur Stärkung der Vorurteile gegen lebenslange Renten beigetragen. In manchen Fällen sei die subjektive Attraktivität und in anderen Fällen auch der objektive Nutzen der angebotenen staatlich geförderten Lösungen reduziert worden.