Wie Versicherungsbote berichtete, legten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg einen Entschließungsantrag im Bundesrat vor. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten.“ Bei der Ausgestaltung soll der finanzielle Aufwand für private Haushalte in zumutbaren Grenzen gehalten und zugleich der Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen im Schadensfall sichergestellt werden, heißt es weiter in dem Antrag, der am 31. März im Bundesrat besprochen wird.
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