Eine überstandene Covid-19 Infektion wird ab dem 1. Juli 2023 in der Arbeitskraft- und Todesfallabsicherung der Zurich Gruppe Deutschland vergleichbar mit anderen überstandenen Infektionskrankheiten behandelt. Damit entfällt ddie Karenzzeit von vier Wochen entfallen, die momentan noch zwischen Ausheilung und Vertragsschluss liegen müssen. Covid-19 und Long Covid-Erkrankungen sollen weiterhin abgefragt und anzeigt werden müssen. Nach Ausheilung der Krankheit wirkt sich diese aber nicht auf die Risikobewertung aus.
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