Photovoltaik-Versicherungen: „Die Versicherer passen ihre Preise nach oben an!“

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Welche Unterschiede gibt es bei der Absicherung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, Photovoltaik-Inselanlagen und Solarthermieanlagen?

Die Anlagen an sich sollten alle versicherbar sein. Ohne weiter auf die Besonderheiten der Anlagen einzugehen, möchte ich die Ertragsausfallentschädigung in diesem Zusammenhang besonders erwähnen.

Eine netzgekoppelte Anlage speist Strom ein, deren Vergütung über eine entsprechende Ertragsausfalldeckung abgesichert sein sollte.

Bei einer Inselanlage ist es im Falle eines Ausfalls der zugekaufte Strom, der versichert sein sollte. Inselanlagen haben meist größere Batterieanlagen, die ebenfalls gegen innere Betriebsschäden und allgemeine Gefahren abgesichert sein sollten.

Bei einer Solarthermie ist es die Heizung und die Warmwasserversorgung, die im Falle einer Betriebsunterbrechung zugekauft werden muss.

Photovoltaik-Anlagen sind inzwischen auf privat genutzten Häusern, Mehrfamilienhäusern sowie gewerblichen Objekten zu finden. Worauf müssen Makler bei der Absicherung dieser Varianten achten?

Eine wichtige Rolle spielt bei der Abgrenzung von privat- und gewerblich genutzten Anlagen eine Betreiberhaftpflichtversicherung. Eine gewerblich genutzte Anlage befindet sich oftmals auf gemieteten Dächern. Oder es ist eine Bodenanlage. In beiden Fällen handelt es sich meist um größere Anlagen mit 100 KWp aufwärts. Hier ist auf eine adäquate Betreiberhaftpflichtversicherung zu achten, die auch Schäden an gemieteten Objekten absichert.

Solche Großanlagen haben auch meist Trafo-Stationen, die von vielen Versicherern gar nicht mitversichert werden – hier steckt die Tücke im Detail. Eine entsprechende Betreiberhaftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Oberösterreichischen sogar als Single-Vertrag. Aber auch für den privaten Nutzer ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung zu prüfen, denn nicht jede private Haftpflichtversicherung deckt beispielsweise einen Sach- oder Personenschaden, wenn die Solaranlage durch einen Sturm vom Dach gerissen wird und eine Sache beschädigt oder gar einen Menschen verletzt.

Wie hat sich der Markt für Photovoltaik-Versicherungen in den letzten Jahren entwickelt?

Auffällig ist, dass wir bisher immer davon ausgegangen sind, dass die Module alle Jahre günstiger werden und die Effizienz immer weiter zunimmt. Ersteres ist nicht mehr der Fall. Steigende Energiepreise sorgen dafür, dass Hersteller ihre Preise nach oben anpassen. Warum tun sie das? Steigende Strompreise sorgen für eine schnellere Amortisation einer PV-Anlage; und den Spielraum nutzen PV-Anlagen-Hersteller aus.

Zudem kommt ein Ressourcenmangel von zur Herstellung stark nachgefragten Rohstoffen und kommen Lieferengpässe. Steigende Ausgaben für Reparaturen und Beschaffung von Ersatzteilen oder Neuanlagen müssen zukünftig im Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Daher werden wir in unserer neuen Photovoltaikversicherung KlimaPro auf diese Wertsteigerungen reagieren.

Sehen wir eine Standardisierung der Produkte? Oder sehen wir eine große Vielfalt an schwer vergleichbaren Produkten mit großen Leistungsunterschieden?

Eine Vergleichbarkeit herzustellen, wird laufend von Marktteilnehmern durchgeführt. Die Fallstricke stehen im Kleingedruckten. Und die konkreten Versicherungsbedingungen sind bei den Anbietern immer noch sehr unterschiedlich. Von einer Standardisierung wie bei einer Privathaftpflicht sind wir noch weit entfernt. Deshalb ist es nach unserer Auffassung auch besser, sich als Versicherungsmaklerin oder -makler an einen Spezialversicherer zu wenden, so wie wir einer sind.

Welche Obliegenheiten müssen Versicherungsnehmer beachten? Sollten Makler gezielt auf Pflichten – etwa rund um Wartung, Reparatur und Kontrollen – aufmerksam machen?

Es gibt behördliche Auflagen in den jeweiligen Gemeinden oder Ländern. Nach unseren Erfahrungen, auch bei der Schadenregulierung, spielt das Thema zumindest im Privatkundensektor eine untergeordnete Rolle. Die Montierungsvorschriften werden von den Fachbetrieben ohnehin eingehalten. Und wenn der Kunde die Anlage selbst montiert, ist ein Abnahmeprotokoll eines konzessionierten Fachbetriebes einzuholen.

Bei gewerblich genutzten Anlagen muss man schon genauer hinsehen. Hier gibt es unter anderem Brandschutz- und Montierungsauflagen, die eingehalten werden müssen. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sorgt über ihre Unfallverhütungsvorschriften für Auflagen. Gewerbekunden sei empfohlen, hier mit Fachbetrieben geeignete Wartungsverträge zu schließen, die diesen gesetzlichen Auflagen nachkommen.

Die Fragen stellten Mirko Wenig und Björn Bergfeld; der Text erschien zuerst im kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 01/2023.