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Das Landgericht Landau hat die Bayrische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft zur Rückzzahlung unrechtmäßiger PKV-Beitragsanpassungen verurteilt (Urteil vom 31.03.2023, Az. 4 O 348/21, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht bestätigte, dass die Begründung in den Beitragserhöhungsschreiben aus den Jahren 2015 und 2017 unzureichend ist und die Erhöhungsschreiben damit formell fehlerhaft waren. Das Urteil war von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen worden.

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