Signal-Iduna-Chef: Kritik an BVB-Choreografie und Rentenreport: Risse im Generationenvertrag

Ab dem 20. April 2023 sind alle Finanzdienstleister mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, in der Anlageberatung die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen. Für Banken, Wertpapierdienstleistungsinstitute und Finanzdienstleister unter einem Haftungsdach sowie für alle Versicherungsvermittler besteht diese Pflicht bereits seit August 2022. Wegen eines Fehlers des Gesetzgebers waren bisher alle 34f-Zulassungsinhaber davon nicht betroffen. Darauf macht der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW aufmerksam.

Weitere Nachrichten zu den Themen

Artikel teilen