Für einen Vermittler ist die Modularität nicht schön. Denn ich kann nicht drei Vorschläge machen und der Interessent nimmt den in der Mitte. Aber sie ist für den Kunden super. Und für den Vermittler eine Chance. Denn mit diesen modularen Systemen kann ich viel gezielter den Bedarf abdecken. Und der liegt nicht immer darin, das Einkommen abzusichern.
Denn auch ein Akademiker, der vielleicht auch im Rollstuhl noch seinen Beruf ausüben könnte, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden, hat vielleicht Hobbies, die Kosten verursachen, wenn er sie nicht mehr alleine ausüben kann. Das ist zum Beispiel immer der Fall, wenn es um Tiere geht. Denn die müssen auch gepflegt und gefüttert werden, wenn ich das nicht mehr kann. Und wer jetzt sagt, dass sich dann die Familie mehr um den Hund oder das Pferd oder was auch immer kümmert, muss bedenken, dass das dann auch von deren Freizeit weggeht. Zumal die Familie jetzt auch öfter andere Dinge für mich tun muss, weil ich eine Grundfähigkeit verloren habe. Denn auch im Garten oder im Haushalt bin ich dann vermutlich keine Hilfe mehr.
Es entstehen also neue Kosten durch den Verlust einer Grundfähigkeit; egal, ob ich noch arbeiten kann oder nicht. An dieser Betrachtungsweise gefällt mir besonders gut, dass ich keine Überschneidung zur Berufsunfähigkeitsversicherung habe. Denn wenn ich die GF-Versicherung als BUV light verkaufe, wird der Kunde enttäuscht oder sogar wütend sein, wenn die Versicherung nicht zahlt, obwohl er nicht mehr arbeiten kann.
Mit den modularen Tarifen, aber auch mit allen anderen, kann ich unter Umständen auch eine Art BUV light basteln, was ja von vielen Vermittlern, aber auch von Interessenten dringend gesucht wird. Das ist vor allem dann möglich, wenn es berufsbezogene Bausteine gibt. Eine LKW-Klausel leistet zum Beispiel, wenn Berufskraftfahrer wie LKW- oder Busfahrer ihren Führerschein Klasse C oder D verlieren. Das ist ziemlich nah dran an einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn der LKW-Fahrer aber den Beruf wechselt, dann ist nicht der neue Beruf versichert wie in der BUV. Das muss ich dem Interessenten klarmachen.
Arbeitsunfähigkeits-Klausel lässt sich zur Umschulung nutzen
Außerdem kann ich über eine sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Klausel einen starken Bezug zum ausgeübten Beruf herstellen. Denn diese Klausel leistet, wenn ich länger als sechs Monate krankgeschrieben bin. In der Spitze leisten diese Klauseln bis zu 24 Monate. Diese Zeit kann ich nutzen, um umzuschulen.
Welche Grundfähigkeitsversicherung dann am Besten passt, muss individuell bestimmt werden. Jedes Rating wäre hier irreführend. Deshalb haben wir uns auch dagegen entschieden, mit ASSEKURATA ein Rating zur Grundfähigkeitsversicherung aufzulegen, sondern eine Analyse etabliert, die die Tarife untereinander vergleichbarer macht. Das ist uns dadurch gelungen, dass wir uns nicht auf das Zählen von Auslösern konzentrieren, sondern darauf, wie sich die jeweiligen Einschränkungen medizinisch definieren lassen.
Hier kann man dann leicht die Schnittmengen zwischen den einzelnen Auslösern aufzeigen. Für den Vermittler bleibt es aber extrem wichtig, dass ich dem Interessenten klarmache, dass die versicherten Grundfähigkeiten keinen Bezug zu meinem Beruf haben. Handgebrauch würde ein Uhrmacher anders definieren als der Eisenbieger. In den Bedingungen des jeweiligen Tarifes ist aber definiert, wann geleistet wird. Und das ist eben unabhängig davon zu betrachten, ob ich meinen Beruf deswegen noch ausüben kann oder nicht.
Hintergrund: Der Text erschien zuerst im Fachmagazin 01-2023 des Versicherungsboten.