Die EU-Kleinanlegerstrategie sieht kein Courtageverbot für Versicherungsmakler in Deutschland vor. „Wir hatten direkt nach Bekanntwerden des Entwurfes zur betreffenden Retail Investment Strategy (RIS) Anfang Mai festgestellt, dass das von der EU-Kommission aufgenommene Provisionsverbot nur bei unabhängiger Beratung gilt, also im weitesten Sinne für Versicherungsberater, die auf Honorarbasis arbeiten“, betont Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Für Versicherungsmakler in Deutschland war dieses Courtageverbot nicht gedacht.“. Dies wurde zuletzt durch Äußerungen der EU-Kommission bekräftigt.
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