Gewerkschaft fordert Kapitaldeckungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Die Neue Assekuranz Gewerkschaft fordert, das Umlageverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung durch ein Verfahren der Kapitaldeckung zu ergänzen. Einen ähnlichen Schritt will die Bundesregierung bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Noch mehr Steuergeld ins Krankenkassen-System zu pumpen, halten die Arbeitnehmervertreter hingegen nicht für zielführend.

In der Kranken- und Pflegeversicherung klafft eine Milliardenlücke. 17 Milliarden Euro werden im laufenden Jahr erwartet, für das nächste Jahr rechnet der GKV-Spitzenverband mit 3,5 Milliarden bis 7 Milliarden Euro Defizit. Doch wie kann den klammen Finanzen im Kassensystem entgegengewirkt werden? Die Neue Assekuranz Gewerkschaft, nicht tariffähige Arbeitnehmer-Organisation der Versicherungsbranche, fordert, das Umlagesystem durch ein Verfahren der Kapitaldeckung zu ergänzen.

“Die jährlichen Milliardendefizite in den umlagefinanzierten gesetzlichen Sozialversicherungen sind bereits jetzt eine erhebliche Belastung der Steuerzahler.“, sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft. Die Demographie und die Verteuerung der Gesundheitsleistungen würden, wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung, diesen Effekt in Zukunft noch weit ausgeprägter werden lassen. „Seit vielen Jahren schon beobachten wir den Trend, entweder die Beiträge zu erhöhen, die Leistungen zu kürzen oder dem Steuerzahler die Defizite aufzubürden oder eine Mischung dieser Komponenten“, so Mücke.

Langfristige Reformen gefordert

Konkret spielt Mücke damit auf einen Vorschlag an, den Saskia Esken und Ricarda Lang, Vorsitzende der SPD und der Grünen, in die politische Debatte eingebracht hatten. Die Politikerinnen wollen die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, derzeit bei einem Bruttolohn von 4.987,50 Euro, auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung (rund 7.300 Euro) anheben. Das würde vor allem für Gutverdiener Mehrbelastungen bedeuten: aber auch für deren Arbeitgeber. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Höhe des Einkommens an, das mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung belastet werden kann. Bis dahin ist das Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hatte errechnet, dass diese Anhebung die Krankenkassen zumindest kurzzeitig entlasten könnte. 5,8 Milliarden Euro Mehreinnahmen wären schon 2024 zu erwarten: freilich zu dem Preis, dass sich der Faktor Arbeit in Deutschland weiter verteuert. Aber die Gesellschaft altert weiter, während der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter künftig weiter abnehmen dürfte. Das Statistische Bundesamt hat in mehreren Szenarien errechnet, dass die Zahl der Erwerbspersonen um zwei bis 10 Millionen bis zum Jahr 2060 sinken könnte: abhängig zum Beispiel von der Zuwanderung nach Deutschland, der Erwerbsquote älterer Menschen und weiterer Faktoren.

Es drohen folglich weniger Einnahmen in der Kranken- und Sozialversicherung. Eine alternde Gesellschaft erhöht zudem die Gesundheitskosten, da ältere Menschen ein höheres Krankheits- und Pflegerisiko haben. Gefragt sind folglich lang wirkende Reformen, sonst wird das Problem klammer Kassen nur in die Zukunft verschoben.

Man müsse sich nun die Frage stellen, wo diese Entwicklung in 10 Jahren und darüber hinaus angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft und einem Rückgang der beitragspflichtigen Beschäftigten hinführen werde, sagt Mücke. „Ohne eine tiefgreifende Reform mit dem Ziel der Einführung einer Kapitaldeckung steht irgendwann die umlagefinanzierte gesetzliche Krankenversicherung vor dem Kollaps“, prognostiziert sie.

Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ginge auch mit einer Anhebung der sogenannten Versicherungspflichtgrenze einher, so machte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) diese Woche in einem Interview deutlich. Das würde bedeuten: Für Beschäftigte wird es noch schwieriger, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, da sie hierfür ein höheres regelmäßiges Einkommen nachweisen müssen. „Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würde nicht nur der kapitalgedeckten Privaten Krankenversicherung gezielt das Wasser abgraben und damit rund 70.000 Arbeitsplätze sinnlos gefährden, sondern in gleicher Weise auch die Anzahl der Leistungsempfänger erhöhen und die Arbeitgeber in höhere Lohnnebenkosten treiben“, sagt Mücke.

Karl Lauterbach hat in einem Interview betont, dass sich die gesetzlich Versicherten im kommenden Jahr auf steigende Kosten einstellen müssen. "Finanzminister Christian Lindner hat klar gemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können", sagte Lauterbach am Montag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen.“