Welche Folgen hätte eine Elementarschaden-Pflichtversicherung, wenn sie nicht mit Präventionsmaßnahmen flankiert wird? Dieser Frage widmete sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz.
„Ohne Prävention könnte das breite Versicherungsangebot, wie wir es heute kennen, in Zukunft schrumpfen“, so Mathias Kleuker, Vorsitzender des GDV-Präsidialausschusses Risikoschutz in Gesellschaft und Wirtschaft mit Blick auf die Folgen des Klimawandels. Einige Versicherer könnten früher oder später dazu gezwungen sein, das Geschäft aufzugeben, weil sie die entsprechenden Risiken nicht mehr tragen können. Doch auch Versicherten drohen ernste Folgen, warnte Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer: „Wenn wir Prävention und Klimafolgenanpassung nicht konsequent umsetzen, könnte es in Deutschland nach unseren Schätzungen allein infolge der Klimaschäden innerhalb der nächsten zehn Jahre zu einer Verdopplung der Prämien für Wohngebäudeversicherungen kommen.“
Betroffen wären laut Asmussen alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, anteilig über die Miete auch alle Mieterinnen und Mieter. „Mancherorts könnten Gebäudeversicherungen gar so teuer werden, dass sich das Kunden nicht mehr leisten können“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer.
Ganz zufällig war der Auftritt von Asmussen und Kleuker aber nicht. Adressat der Ansprache dürfte die Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Juni sein. Denn dort ist die Elementarschaden-Pflichtversicherung nach einer Initiative der Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erneut auf der Tagesordnung (Versicherungsbote berichtete).
Asmussen verwies auf den aktuellen Sachstandsbericht des Weltklimarats, wonach der Klimawandel schon jetzt zu häufigeren und schwereren Extremwetterereignissen geführt habe. Auch in Deutschland müsse man sich daher auf weitere Naturkatastrophen wie Überflutungen, Stürme, Hagel, Tornados und Dürre einstellen.
„Ohne Gegenmaßnahmen, ohne Prävention wird sich diese Entwicklung unmittelbar in den Versicherungsprämien widerspiegeln“, erklärte Asmussen. Betroffen sei nicht nur die Elementarschadenversicherung, mit der unter anderem Starkregen und Hochwasser versichert sind. „Sondern die gesamte Wohngebäudeversicherung, die für Sturm- und Hagelschäden aufkommt.“
In der Vergangenheit machte sich der Verband mehrfach dafür stark, nicht allein auf eine verpflichtende Elementarschadenversicherung zu setzen, sondern konkrete - insbesondere baurechtliche - Maßnahmen zur Flankierung einzuführen (Versicherungsbote berichtete).
Wie eine solche Elementarschadenversicherung ausgestaltet sein könnte, wie sich Kleuker und Asmussen das Zusammenspiel von Prävention, Klimafolge-Anpassung und Vorsorge für Extremkatastrophen vorstellen, ist im Video zu sehen: