Das im Juli 2017 eingeführte Hinterbliebenen- beziehungsweise Angehörigenschmerzensgeld hat sich nach Ansicht der deutschen Versicherer in der Praxis gut bewährt: „Hinterbliebene machen den neuen Anspruch regelmäßig geltend und einigen sich meist einvernehmlich mit den Versicherungen über die Höhe der Zahlungen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gerichtliche Auseinandersetzungen seien die Ausnahme.
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