Die VPV Versicherungen haben ihr Angebot der Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet. Neben einer preislichen Besserstellung zahlreicher Berufe wurden die Annahmerichtlinien erleichtert und die Möglichkeiten
zur Nachversicherung erweitert. So wurde unter anderem die Frist für die ereignisbezogene Nachversicherung um sechs Monate verlängert und das zulässige Alter um fünf Jahre auf 50 Jahre erhöht. Darüber hinaus wurden die Annahmerichtlinien vereinfacht und die Summengrenzen erhöht, ab denen ein ärztliches Zeugnis eingeholt werden muss. Studierende und Hausfrauen/-männer können höhere Jahresrenten beantragen.
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