Am Freitag stellt die Deutsche Rentenversicherung erstmals ihre digitale Rentenübersicht zur Verfügung. Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick erlauben, welche Alterseinkünfte sie einmal aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge zu erwarten haben. Unklar bleibt, was die Übersicht derzeit kann: Bisher sind kaum Vorsorge-Anbieter eingebunden.
Lange hat es gedauert, nun meldet die Deutsche Rentenversicherung endlich Vollzug: Am Freitag startet die Behörde ihre digitale Rentenübersicht. Sie soll allen Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick darüber erlauben, welche Alterseinkünfte sie aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge sie zu erwarten haben. Unter der Adresse rentenuebersicht.de können die Interessierten ihre Daten abrufen.
“Das neue Online-Portal stellt Altersvorsorgeansprüche übersichtlich und zentral gebündelt dar. Die Digitale Rentenübersicht kann damit Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig erkennen und handeln zu können“, berichtet die Rentenversicherung in einem Pressetext. Die Nutzung des Portals sei kostenlos. Gleichwohl weißt die Behörde darauf hin, dass das Portal bisherige Informationswege nicht ersetzen soll. Auch weiterhin seien Vorsorgeeinrichtungen und Anbieter verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden schriftlich zu informieren.
Was kann die Rentenübersicht?
Konkret soll die Rentenübersicht den Stand der jüngsten Renten- und Standmitteilungen widerspiegeln, die Anbieter an sie übermittelt haben. Mit Blick auf die gesetzliche Rente wird zum Beispiel ausgewiesen, wie viele Rentenpunkte bisher gesammelt wurden und wie hoch die prognostizierte Rente ist. Frühere Standmitteilungen der privaten und betrieblichen Anbieter werden aber nicht gespeichert - und müssen folglich individuell aufbewahrt werden. Auch der Rentenbescheid soll weiterhin per Post zugestellt werden.
Das Portal soll einfach zu bedienen sein, verspricht die Rentenversicherung. Um die Rentenübersicht nutzen zu können, müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer ein Profil anlegen. Außerdem sind Personalausweis und Steueridentifikationsnummer erforderlich, womit die Rentenversicherung Missbrauch vorbeugen will. Hier könnte es für einige Interessierte bereits zu Problemen kommen. Denn derzeit funktioniert die Anmeldung nur mit der Online-Ausweisfunktion bzw. der eID-Karte, der erst seit 2017 standardmäßig im Personalausweis enthalten ist. Zusätzlich muss für den Zugang die "AusweisApp2" heruntergeladen werden.
Aus einer Liste von Anbietern sollen die Versicherten dann ihre jeweiligen Vorsorgeprodukte auswählen können, um die bestehenden Ansprüche dann „mit einem Klick“ abfragen zu können. Es soll dann maximal fünf Tage dauern, bis alle Infos bereitstehen.
Wie aber sollen die erwarteten Alterseinkünfte ausgewiesen werden, wenn doch noch gar nicht feststeht, wie sich bestimmte Anlageprodukte zukünftig entwickeln werden? Hier unterscheidet die Rechenversicherung verschiedene Kategorien:
- Garantiert erreichte Ansprüche: Garantiert erreichte Altersvorsorge-Ansprüche sind jene, die bereits erworben worden. Dies sind grundsätzlich garantierte Ansprüche, die in der angegebenen Höhe zum festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung stehen werden: selbst dann, wenn nicht weiter Beiträge gezahlt werden.
- Prognostiziert erreichte Ansprüche: Das sind die bisher garantiert erreichten Ansprüche plus z. B. Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen. Die hier abgebildeten Werte sind geschätzt auf der Grundlage einer realistisch zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung, sie sind aber nicht garantiert. Auch für die hier berechneten Ansprüche gilt: Sie müssen nicht mit weiteren Beiträgen bedient werden.
- Garantiert erreichbare Ansprüche: Dies sind grundsätzlich garantiert erreichbare Ansprüche, wenn weiterhin Beiträge gezahlt werden. Diese Ansprüche stehen zu einem festgelegten Zeitpunkt in der angegebene Höhe zur Verfügung.
- Prognostiziert erreichbare Ansprüche: Das sind die garantiert erreichbaren Altersvorsorge-Ansprüche plus z. B. Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen. Die hier abgebildeten Werte sind geschätzt auf der Grundlage einer realistisch zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung, sie sind aber nicht garantiert. Sie werden unter der Annahme errechnet, dass weiterhin Beiträge bis zum Rentenbeginn gezahlt werden.
Trotzdem bleiben Fragen: zum Beispiel, mit welchen Zins- und Renditeerwartungen die Anbieter rechnen dürfen, wenn sie zukünftige Renten und Einmalzahlungen kalkulieren. Zum Beispiel hatten Verbraucherschützer kritisiert, dass in den Prospekten von Riester-Produkten oft mit sehr hohen und optimistischen Zinserwartungen gerechnet wird.
Welche Produkte und Vorsorgeformen werden ausgewiesen?
Mit Blick auf die Rentenübersicht stellt sich auch die Frage, welche Produkte und Vorsorgeformen sie überhaupt erfassen kann. Und hier stellt sich zunächst Ernüchterung ein, denn zu Beginn wird das Portal nur wenige Informationen bereithalten.
Der DRV-Dienstleister ist darauf angewiesen, dass die vielen Vorsorgeanbieter ihre Informationen auch zur Verfügung stellen. Und hier machen schlicht noch nicht viele mit. Genau gesagt sind es bisher nur drei: die Deutsche Rentenversicherung selbst, die Union Investment Privatfonds GmbH und die Versorgungsanstalt des Bundes und die Länder Anstalt des öffentlichen Rechts. Das ist dann eher ein Armutszeugnis. Weitere Anbieter sollen im Laufe des Jahres folgen. Zudem kann die Rentenübersicht nicht alle Vorsorgeformen erfassen. So fehlen etwa erworbene Ansprüche aus ETF- und Aktien-Investments.
Dargestellt werden sollen laut Rentenversicherung folgende Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge:
- Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
- die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
- geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
- private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr,
- Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.