Riester-Rentenversicherung: Der Wechsel des Anbieters wurde zum Verlustgeschäft für einen Riester-Sparer - und damit zur Haftungsfalle für den Versicherungsmakler. Warum, und wie dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) reagierte.
Beim Wechsel des Riester-Rentenanbieters kam es zu einem Verlust von knapp 20.000 Euro. Wie es dazu kam und welche Folgen das hatte, schilderte CGPA, der VSH-Versicherer des Maklers.
Demnach wurde der Versicherungsmakler V per Anwaltsschreiben darüber informiert, dass sein Kunde K (ein Ehepaar) aufgrund einer von V empfohlenen Änderung ihres bestehenden Riester-Rentenversicherungsanbieters einen finanziellen Schaden erlitten hat.
Aus der umfangreichen Kommunikation geht hervor, dass K Bedenken bezüglich der bisher eingezahlten Beiträge geäußert hat. V erwiderte jedoch, dass es bei Riester-Verträgen eine hundertprozentige Garantie gäbe und K sich daher keine Sorgen machen müsse.
Nachdem die Übertragung des Vertrags von Versicherer A auf Versicherer B veranlasst wurde, informierte A den Kunden über die damit verbundenen Konsequenzen.
In dem Schreiben hieß es unter anderem: „Durch Kosten, die von Ihren eingezahlten Beiträgen abgezogen wurden, kann das zum Übertragungszeitpunkt vorhandene Altersvorsorgevermögen möglicherweise niedriger sein als die insgesamt eingezahlten Beiträge (Beiträge und Zulagen). Ein neuer Anbieter ist Ihnen gegenüber bei einem Wechsel nicht verpflichtet, eine Garantie für die bisher in unseren Vertrag eingezahlten Beiträge abzugeben.“
Nach Erhalt dieses Schreibens nahm der Kunde dies zum Anlass, V erneut darauf anzusprechen und um eine Stellungnahme zu bitten. V war jedoch weiterhin fachlich davon überzeugt, dass es aufgrund der hundertprozentigen Garantie bei Riester-Verträgen zu keinem finanziellen Verlust kommen würde, und antwortete entsprechend.
Als der neue Versicherer B den Kunden über den aktuellen Vertragswert informierte, wurde K böse überrascht. Die Gesamtdifferenz für beide Riester-Verträge betrug knapp 20.000 EUR, woraufhin K einen Anwalt beauftragte, um seine Interessen zu vertreten und V für den erlittenen Vermögensschaden haftbar zu machen.
Die von CGPA beauftragte Kanzlei Michaelis konnte mit dem gegnerischen Anwalt einen Vergleich in Höhe von 14.000 EUR abschließen. Ein wichtiges Argument dabei war, dass der finanzielle Ausgleich eigentlich den beiden Riester-Verträgen hätte gutgeschrieben werden müssen. Allerdings hatte K offenbar ein Interesse daran, das Geld direkt ausgezahlt zu bekommen.