Die EU-Kleinanleger-Strategie soll dafür sorgen, dass mehr EU-Bürger den Kapitalmarkt zur Vorsorge nutzen. Aus Sicht der deutschen Versicherer sind die Vorschläge der Kommission aber noch nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Wo die Assekuranzen Verbesserungsbedarf sehen.
Aus Sicht von Kommissarin Mairead McGuinness handelt es sich um den „ehrgeizigsten Legislativvorschlag seit Einführung der EU-Finanzregulierung“: Die EU-Kleinanleger-Strategie.
Bereits während des Konsultationsverfahrens bemängelte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass die Vorschläge geeignet seien, Produktauswahl und Zugang zu Beratung einzuschränken (Versicherungsbote berichtete).
Mitte Mai diesen Jahres, als die Kommission ihren Entwurf zum Strategie-Papier vorlegte, sah der GDV „Licht und Schatten“ darin. „Die gute Nachricht lautet: Ein generelles Provisionsverbot ist zunächst vom Tisch”, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen damals (Versicherungsbote berichtete).
Nun legte der Verband eine umfangreichere Stellungnahme zu den EU-Plänen vor. Darin heißt es u.a. dass das Ziel, mehr Menschen für kapitalmarktnahe Vorsorge zu gewinnen, mit den Vorschlägen in der jetzigen Form nicht erreicht werde. Die Vorschläge der Kommission seien zu bürokratisch und würden sich nicht am wirklichen Verhalten der Menschen orientieren, so der GDV. Der Verband wolle sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere bei folgenden Punkten einsetzen:
- Koexistenz verschiedener Vergütungsformen: Die Wahlmöglichkeit zwischen Provision/Courtage, Honoraren oder Direktversicherung sollte erhalten bleiben, so der GDV.
- Es dürfe keine Produkt- und Preiskontrolle durch Aufsichtsbehörden geben. Benchmarks sollten als Werkzeuge für die Aufseher dienen, um damit ‚Ausreißer‘ zu identifizieren.
- Die Versicherer loben, dass digitale Informationsübermittlung zu Produkten künftig Standard sein soll. In Sachen ‚Verschlankung der Informationspflichten‘ sehen die Versicherer aber noch „viel Luft nach oben“. Verbraucher sollten vor einer Informations-Überflutung bewahrt bleiben, so der GDV.
- Fast alle Vorschriften sollen erst nachgelagert ausgearbeitet werden, so der GDV. Das kann über durch delegierte Verordnungen der EU-Kommission oder durch Vorgaben der Aufsichtsbehörden geschehen. Es würde nun an EU-Parlament und EU-Rat liegen, konkret und klar zum Ausdrucj zu bringen, was wie geregelt werden soll. „Wir setzen uns auch dafür ein, dass die Umsetzungsfristen für die Unternehmen erst laufen, wenn alle neuen Regeln im Detail ausformuliert und beschlossen sind“, so der GDV.