Die Ausgaben für Sozialhilfe sind im Jahr 2022 leicht um 2,6 Prozent gesunken. 14,9 Milliarden Euro wurden netto für Sozialhilfeleistungen ausgegeben. Ursache für den Rückgang ist jedoch nicht, dass es weniger Bedürftige gab, sondern eine Sozialreform. So gingen aufgrund einer Gesetzesänderung vor allem die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege deutlich zurück.
Im Jahr 2022 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 14,9 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Das bedeutet einen Rückgang um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt Wiesbaden am Dienstag mitteilt.
Dass weniger Geld ausgegeben wurde, bedeutet aber nicht, dass es auch weniger hilfsbedürftige Menschen gab. Auffallend ist der Rückgang bei der sogenannten Hilfe zur Pflege, wo die Ausgaben um 26,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr sanken. Grund hierfür ist die Pflegereform zum 1. Januar 2022, die vorsieht, dass die Kosten bei vollstationärer Pflege je nach Verweildauer mit monatlichen Zuschlägen unterstützt werden. Hierfür ist aber nicht das Sozialamt zuständig: Die Zuschläge zahlt die Pflegeversicherung aus. Es werden nun folglich mehr Gelder aus anderen Töpfen bedient. Trotzdem steigt seit Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, stark an. Laut Zahlen der DAK betrifft dies bereits jede dritte Person in einem Pflegeheim.
Für alle anderen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII waren im Jahr 2022 hingegen steigende Ausgaben zu verzeichnen. 59 Prozent aller Ausgaben für Sozialhilfe entfielen auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, wurden nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8,8 Milliarden Euro ausgegeben. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr ebenso wie die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt um 8,3 Prozent.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden insgesamt knapp 1,3 Milliarden Euro ausgegeben. Hierunter versteht man das, was allgemein als „Sozialhilfe“ bekannt ist: Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen oder Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer (Eltern, Kinder...) bestreiten können. Die Regeln hierfür sind in den Paragraphen 27 - 40 des SGB XII festgeschrieben.
In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen rund 1,3 Milliarden Euro und damit 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Hilfen zur Gesundheit sichern Bedürftigen, die nicht krankenversichert sind, Zugang zur Krankenversorgung.