Die Bundeskabinett hat das sogenannte Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Im Zuge dessen werden die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung gekürzt und die Zuschüsse zur Pflegeversicherung von 2024 bis 2027 komplett gestrichen. Überdies sollen in diesem Zeitraum auch Einzahlungen aus den Pflegekassen in den Pflegevorsorgefonds gemindert werden. Des weiteren werden die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von jährlich 300.000 Euro auf 150.000 Euro pro Familie halbiert. Allerdings wird der Bundestag erst am 1. Dezember final über den Bundeshaushalt entscheiden. Änderungen sind also noch möglich.
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