Das Bundeskabinett hat das sogenannte Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Im Zuge dessen gibt es Einschnitte bei Renten- und Pflegeversicherung. Auch der Zugang zum Elterngeld wird erschwert.
Anfang Juli 2023 wurden die Pläne bekannt, die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung drastisch zu kürzen. Demnach sei es "notwendig, auf eine Fortführung des im Jahr 2022 im Lichte der Coronapandemie eingeführten Zuschusses des Bundes zur Pflegeversicherung zu verzichten. Im Hinblick auf die derzeit gute Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung wird der zusätzliche Bundeszuschuss abgesenkt.", heißt es dazu im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024.
Daraufhin hagelte es Kritik. Diese kam unter anderem von der Deutschen Rentenversicherung: „Die Rentenversicherung wendet sich entschieden gegen diese erneute kurzfristige haushaltspolitisch motivierte Kürzung“, schreibt die DRV auf ihrer Webseite und argumentiert, dass unter gleichbleibenden Bedingungen der Beitragssatz zwar wie bisher bis 2026 konstant bei 18,6 Prozent bliebe, danach aber umso schneller steigen würde.
“Bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen an die Rentenversicherung in Höhe von 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 inkl. der verabredeten Dynamisierung nachträglich abgeschafft“, schreibt die DRV. 1,4 Milliarden Euro seien für den Grundrentenzuschlag ab 2021 zusätzlich geflossen: Davon stünde im nächsten Jahr nur noch gut ein Fünftel zur Verfügung.
In ihrer gestrigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung den Entwurf für das sogenannte Haushaltsfinanzierungsgesetz und damit die geplanten Einsparungen für den Haushalt 2024 beschlossen. Einhergehend damit sollen die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung gekürzt und die Zuschüsse zur Pflegeversicherung von 2024 bis 2027 komplett gestrichen werden. Überdies sollen in diesem Zeitraum auch Einzahlungen aus den Pflegekassen in den Pflegevorsorgefonds gemindert werden. Des weiteren werden die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von jährlich 300.000 Euro auf 150.000 Euro pro Familie halbiert. Der Bundeshaushalt steht am 1. Dezember auf der Agena im Bundestag. Änderungen sind bis dahin durchaus noch möglich und auch erwartbar.