Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Fragen und Antworten (FAQ) zur Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler überarbeitet. Unter anderem hebt die Behörde noch einmal gesondert hervor, dass die wahrgenommenen Weiterbildungsangebote einen versicherungsfachlichen Bezug aufweisen müssen. Weiterbildungen zum Thema Finanzanlagen, Immobiliendarlehen und Bausparen werden beispielsweise nicht anerkannt. Eingeschränkt wurde der Personenkreis, der sich weiterbilden muss. Während sich Führungskräfte im Versicherungsvertrieb weiterbilden müssen, haben beispielsweise Kfz-Sachverständige keine Weiterbildungspflicht. Sie gehören zu den Personen die keine Versicherungsvertriebstätigkeit ausüben.
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