Das Bürgergeld, früher als „Hartz IV“ bekannt, soll zum Jahresanfang 2024 um 61 Euro angehoben werden und dann 563 Euro im Monat betragen. Das hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt. Ein Grund ist, dass mit der Bürgergeld-Reform die Regelsätze schneller an die Inflation und Lohnentwicklung angepasst werden.
Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2024 um insgesamt zwölf Prozentpunkte angehoben werden, sodass der Regelsatz für Erwachsene auf 563 Euro steigt: ein Plus von 61 Euro. Das hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag angekündigt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und das ZDF berichten.
Das deutliche Plus sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass mit der Bürgergeld-Reform die Regelsätze schneller an die Inflation und Lohnentwicklung angepasst werde, wie Hubertus Heil bei einer Pressekonferenz in Berlin verkündete. „Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können“, wird Heil zitiert. Dabei gab er auch die neuen Regelsätze bekannt:
- alleinstehende Erwachsene erhalten dann 563 Euro statt bisher 502 Euro (plus 61 Euro),
- Kinder und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten 471 Euro statt 420 Euro (plus 51 Euro),
- Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten 390 Euro statt 348 Euro (plus 42 Euro),
- Kinder von 0 bis 5 Jahren erhalten 357 Euro statt 318 Euro (plus 39 Euro).
Das Plus beim Bürgergeld bedeute für den Bundeshaushalt Mehrausgaben von 4,3 Milliarden Euro, so Heil weiter. Ein wichtiger Kern der Bürgergeld-Reform war es, die Preis- und Lohnentwicklung bei den Regelsätzen stärker zu berücksichtigen und die Leistungen schneller anzupassen. Vor allem die SPD hatte hierauf gedrängt. Unter anderem werden bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die anhand von Referenzhaushalten das notwendige Existenzminimum berechnet, bei Familienhaushalten die unteren 30 Prozent der Einkommen zugrunde gelegt und nicht mehr wie zu Hartz IV-Zeiten die unteren 20 Prozent. Damit erhöhen sich der Bedarf und damit die Regelsätze.