Arztpraxen erzielen fast jeden vierten Euro an Einnahmen aus Privatabrechnungen

Quelle: markusspiske@pixabay.com

Blickt man auf jene Spezialpraxen, die bisher nicht bei den Zahlen eingerechnet sind, so zeigt sich ein anderes Bild. Während Arztpraxen im Jahr 2021 durchschnittlich 71,7 Prozent ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erwirtschafteten, erzielten Zahnarztpraxen nur etwas mehr als die Hälfte (52,7 %) ihrer Einnahmen aus dieser Quelle. Privatabrechnungen machen hier 45,9 Prozent aller Einnahmen aus. Ein wichtiger Grund dürfte sein, dass viele Zahnarztleistungen wie zum Beispiel Implantate nicht mehr Teil der Regelversorgung sind, sondern von den Krankenkassen nur noch bezuschusst werden. Entsprechend müssen die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten viel Geld aus der eigenen Tasche zahlen.

In Zahnarztpraxen lagen sowohl die durchschnittlichen Einnahmen 2021 mit 791.000 Euro als auch die Aufwendungen mit 510.000 Euro über denen der Arztpraxen. Aufgrund der hohen Kosten fiel auch der durchschnittliche Reinertrag je Zahnarztpraxis geringer aus (281 000 Euro). Im Schnitt waren in Zahnarztpraxen 9,8 Personen tätig.

Psychotherapie: Hohe Abhängigkeit vom gesetzlichen Kassensystem

Ein komplett entgegengesetztes Bild zeigt sich beim Blick auf psychotherapeutische Praxen, die mit durchschnittlich 1,8 tätigen Personen deutlich kleiner sind als Arzt- oder Zahnarztpraxen mit jeweils 9,8 tätigen Personen. Sie erzielten im Jahr 2021 durchschnittlich Einnahmen von 127.000 Euro bei Aufwendungen von 36.000 Euro, woraus sich ein Reinertrag von 91.000 Euro je Praxis ergab. Und hier zeigt sich eine große Abhängigkeit vom gesetzlichen Kassensystem. In psychotherapeutischen Praxen machte die Kassenabrechnung sogar 90,1 Prozent der gesamten Einnahmen aus. Nur 6,7 Prozent der Einnahmen stammen hier aus Privatabrechnung.

Methodische Hinweise: Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung mit einem Auswahlsatz von sieben Prozent. Die hier genannten Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich beziehen sich auf sogenannte Rechtliche Einheiten. Eine Rechtliche Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.