Deutsche Rentner können für 2024 auf eine Erhöhung des Altersgeldes hoffen. Der Wirtschaftsweise Prof. Martin Werding erwartet Rentenanpassungen „über dem Niveau von 2023“.
Erst im April 2023 hatte das Bundeskabinett eine Anhebung der Renten beschlossen. Dadurch kletterten die Bezüge der Ruheständler zum 1. Juli um 4,39 Prozent im Westen und im Osten der Republik um 5,86 Prozent. 2022 war das Altersgeld um 5,35 Prozent (West) und um 6,12 Prozent (Ost) angehoben worden.
Eine Entwicklung, die sich fortsetzen wird. „Nach Lage der Dinge dürften die Renten auch im nächsten Jahr deutlich steigen. Denn im laufenden Jahr sind Löhne und Gehälter zum Teil spürbar gestiegen, nicht zuletzt wegen der hohen Inflation. Das wird sich im nächsten Jahr auch in der Rentenanpassung niederschlagen“, sagte der Wirtschaftsweise Prof. Martin Werding im Interview mit der Frankfurter Rundschau.
Mit Blick auf die Höhe der Rentenanpassung weist Werding darauf hin, dass noch keine abschließenden Werte für die Berechnung vorliegen. „Aber die Anpassung orientiert sich an der durchschnittlichen Lohnsteigerung in diesem Jahr. Grob überschlagen lägen wir damit über dem Niveau von 2023“, so Werding.
Hintergrund: Die Lohnentwicklung ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben. Eine Senkung der Rente ist derweil per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.
Während die Renten steigen, wird es perspektivisch auch für die Beitragszahler teurer. Aktuell liegt der Rentenbeitragssatz noch bei 18,6 Prozent und dürfte bis 2026 stabil bleiben. Bis zum Jahr 2025 greift die so genannte „doppelte Haltelinie“, die sowohl das Rentenniveau als auch die Beitragshöhe bis zum Jahr 2025 festschreibt. Bis dahin darf der Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen, 20 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf das Rentenniveau bis dahin nicht auf einen Prozentsatz unter 48 Prozent sinken.