Persönlicher Kontakt bei BU-Abschluss bevorzugt & häufigste Schäden bei Ferienimmobilien

Die neue Drohnenhaftpflichtversicherung „NV DrohnenHaft 1.0“ bietet umfassende Deckung für Schäden, die durch den Betrieb von Drohnen verursacht werden können. Diese Versicherung schützt nicht nur den Piloten, sondern auch Dritte, die möglicherweise von unvorhergesehenen Ereignissen betroffen sind. Neben der privaten bietet die gewerbliche Variante dieser Versicherungsart Schutz für Mitarbeiter bei Flügen von beispielsweise Foto- und Videoaufnahmen (auch für Schulungszwecke), Teilnahmen an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen sowie FPV (First Person View)-Flügen.

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