Zum 1. Oktober 2023 baut die Biometrie- und bAV-Spezialistin Swiss Life ihre kollektive Berufsunfähigkeitslösung Swiss Life BU Pro weiter aus und führt attraktive Neuerungen ein, darunter die Beitragsübernahme bei auslaufender Lohnfortzahlung aufgrund von längerer Krankheit und eine Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung für alle Teilzeitkräfte.
Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um das Halten bestehender Arbeitskräfte und das Auffinden neuer junger Talente geht. Denn aus dem oft beklagten Mangel an Fachkräften ist längst ein grundsätzlicher Mangel an Arbeitskräften geworden. „Heute beeinflussen nicht allein das gute Betriebsklima und die Gehaltshöhe die Entscheidung der potenziellen Mitarbeitenden für oder gegen ein Unternehmen, sondern auch zusätzliche Vorsorge-Angebote", sagt Hubertus Harenberg, Leiter bAV und Branchenversorgung von Swiss Life Deutschland. Aus Sicht der Beschäftigten zählt die betriebliche Arbeitskraftabsicherung dabei zu den Top-Sozialleistungen, die Unternehmen anbieten können, um den Wettbewerb um die besten Talente für sich zu entscheiden.
Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte mit Swiss Life BU Pro
Für die Absicherung der Arbeitskraft über den Betrieb bietet Swiss Life bereits seit 2019 eine kollektive Berufsunfähigkeitsabsicherung an. „Gerade aufgrund der unzureichenden gesetzlichen Versorgung im Fall des Verlustes der Arbeitskraft besteht hier individuell dringend notwendiger Handlungsbedarf. Darum bieten wir mit Swiss Life BU Pro den Arbeitgebern eine Lösung, mit der sie ihre Mitarbeitenden mit Hilfe eines vereinfachten Aufnahmeverfahrens unkompliziert gegen das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern können“, sagt Harenberg.
Highlight Beitragsübernahme bei auslaufender Lohnfortzahlung bei Krankheit
Wird ein/e Arbeitnehmer/-in infolge einer längeren Krankheit arbeitsunfähig und es entfällt nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung und somit auch die Beitragszahlung, übernimmt Swiss Life die Beiträge für das Unternehmen. Mit dem Update von Swiss Life BU Pro kann ab sofort der Versicherungsschutz unverändert fortgeführt werden, da Swiss Life die Beitragszahlung für sechs Monate übernimmt. Dadurch genießt der Arbeitnehmende vollen Versicherungsschutz. Nach Ablauf der maximal sechs Monate bzw. nach Meldung der Wiederaufnahme der Tätigkeit, wird der Vertrag beitragspflichtig fortgeführt.
Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung für alle Teilzeitkräfte
Wie bereits in der Einzel-BU bietet Swiss Life nun auch für die Swiss Life BU Pro eine Günstigerprüfung für Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten. Damit liegt eine Berufsunfähigkeit bei einer Teilzeitkraft auch unabhängig der bedingungsmäßige Berufsunfähigkeit vor, sobald man die Teilzeittätigkeit nur noch weniger als drei Stunden ausüben kann oder könnte. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt. Durch dieses neue Feature greift die Günstigerprüfung also für alle Teilzeitbeschäftigten.
„In den meisten Unternehmen gibt es einen relevanten Anteil an Personen, die teilzeitbeschäftigt sind. Auch ein Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit und wieder zurück ist heutzutage an der Tagesordnung. Darum ist dieses Feature so immens wichtig und für Unternehmen ein echter Mehrwert in der Gewinnung und Bindung von Personal“, weiß Harenberg. Besonders attraktiv ist diese Leistung darüber hinaus, weil die Günstigerprüfung weder an bestimmte Auslöser noch an eine besondere Dauer der Teilzeitbeschäftigung geknüpft ist. „Die versicherte Person kann also auch nach Vertragsschluss in Teilzeit wechseln. Swiss Life verschlankt dadurch den Prüfungsprozess für Teilzeitbeschäftigte deutlich“, sagt Harenberg.
Flexible Ausgestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmende
Swiss Life BU Pro kann als Sozialleistung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten werden. Voraussetzung: Der BU-Beitrag wird entweder vollständig (Arbeitgeber-Modell) oder mindestens zur Hälfte (Solidar-Modell) vom Unternehmen finanziert. Zusätzlich ist eine Kombination aus beiden Modellen möglich. Voraussetzung für alle Modelle: Mindestens zehn Beschäftigte sind versichert.