Für das Jahr 2024 ergibt sich eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent, so der GKV-Schätzerkreis. Am 1. November folgte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dieser Empfehlung, legte den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 fest und gab ihn im Bundesanzeiger bekannt.
GKV-Zusatzbeitrag 2024 festgelegt
- GKV-Zusatzbeitrag 2024 festgelegt
- GKV-Zusatzbeitrag 2024 festgelegt
- Neue Vertriebssoftware "Insurgo Page" für die Versicherungsbranche
- Immobilien: Das wollen Eigentümer auf den neuesten Stand bringen
- 16. Vermittlerbarometer gestartet: AfW ruft zur Teilnahme auf
- Community-Versicherer für Camping-Abenteurer
- Schadenpraxis Cyber: E-Mails häufigster Einstiegspunkt