GKV-Zusatzbeitrag 2024 festgelegt

Für das Jahr 2024 ergibt sich eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent, so der GKV-Schätzerkreis. Am 1. November folgte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dieser Empfehlung, legte den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 fest und gab ihn im Bundesanzeiger bekannt.

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