Wie die Wirtschaftsweisen die Rente reformieren wollen

Quelle: aitoff@pixabay.com

Eine Ausweitung des Versichertenkreises auf Beamtinnen und Beamte könnte die gesetzliche Rente kurz- bis mittelfristig finanziell entlasten. Bedingung ist, dass zunächst nur Beitragszahlende aufgenommen werden, aber keine zusätzlichen Renten anfallen - was ohnehin zu erwarten ist, da bestehende Ansprüche, die immerhin im Grundgesetz verankert sind, den Beamtinnen und Beamten nicht einfach weggenommen werden dürften.

Schon ab 2024 sei mit niedrigeren Beitragssätzen und einem höheren Sicherungsniveau in der Rente zu rechnen, wenn Beamte in die DRV gezwungen werden. Dieser Effekt kehre sich aber ab Mitte der 2070er-Jahre wieder um. Eine Ursache: Beamtinnen und Beamte haben statistisch eine höhere Lebenserwartung, würden also im Verhältnis zu ihrer Lebensarbeitszeit länger Rente beziehen. Auch spiegelt sich die demografische Entwicklung im Beamtentum wider, viele Staatsdienerinnen und Staatsdiener sind bereits älter. So würde sich langfristig sogar das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden verschlechtern.

Außerdem gibt es einen Nebeneffekt, der selten beachtet wird, wenn über Beamte in der Rentenversicherung gesprochen wird. Eine Integration würde die öffentlichen Haushalte kurz- bis mittelfristig zusätzlich belasten, da gleichzeitig die Finanzierung von neuen Rentenbeiträgen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), Ausgaben für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und laufende Versorgungsleistungen erbracht werden müssen. Denn Beamtenpensionen müssen nicht nur die Grundversorgung im Alter absichern, sondern beinhalten verpflichtend auch eine Komponente, die bei Angestellten der betrieblichen Altersvorsorge entsprechen würde.

Ein Grundproblem des Umlageverfahrens in der Rente bliebe zudem bestehen: der fehlende Kapitalpuffer. Das eingenommene Geld würde sofort wieder ausgegeben und die Finanzierung der Renten in die Zukunft verschoben.

Kostenneutral ließe sich eine Integration von Beamtinnen und Beamten hingegen bewerkstelligen, wenn sie über separate Beitragskassen erfolge und mit Rücklagen unterfüttert werde, argumentieren die Autorinnen und Autoren. Dazu müsste gewährleistet sein, dass die von den Dienstherren gezahlten Beiträge bis auf weiteres ausschließlich zur Finanzierung der Ausgaben für die Beamtenversorgung verwendet werden dürfen und nicht in die übrige GRV fließen. Diese gezahlten Beiträge werden dann ab Mitte der 2040er Jahre verstärkt benötigt, um kommende Dienstunfähigkeits- und später Altersrenten zu finanzieren. Ein positiver Nebeneffekt: Hierdurch würde auch eine transparentere Form der Versorgung von Beamtinnen und Beamten erreicht.

Ein weiteres Element: Die Einbeziehung von Selbstständigen in die Deutsche Rentenversicherung. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge für Selbständige vor. Sie werden zu Beitragszahlern in der DRV, wenn sie sich nicht alternativ für eine private Vorsorge-Alternative entscheiden. Hier geht das Papier von der Annahme aus, dass diese Reform ab 2024 umgesetzt werden könnte und sich etwa die Hälfte der Selbstständigen für die Rentenversicherung entscheiden. Das würde die Rentenkassen nach den Berechnungen zumindest temporär entlasten. Ein weiterer Vorteil: Vorsorgelücken können so geschlossen werden, denn in Deutschland gab es im Jahr 2021 rund 3,0 Millionen Personen, die nicht obligatorisch versichert sind und über keine berufsständische Alterssicherung verfügen. Oft erhalten diese Personen dann im Alter Grundsicherung, so dass der Staat an anderer Stelle entlastet würde.