Die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber wird verbessert. Der Bundestag stimmte dem kurzfristig von den Ampel-Fraktionen eingebrachten und von der Unionsfraktion mitgetragenen Vorschlag zu. Die Einkommensgrenzen werden schon ab 2024 von 17.900 Euro auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und von 35.800 Euro auf 80.000 Euro für Verheiratete angehoben, um wieder mehr Menschen mit dem Sparanreiz zu erreichen.
Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer-Sparzulage werden angehoben und VPV erhöht Überschussbeteiligung 2024 deutlich
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