Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 01.01.2024 in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat diesbezüglich einen Fragen-Antwort-Katalog bereitgestellt. Um Fragen der Vermittler zu beantworten, setzt der AfW zudem erstmals auf einen KI-Chatbot.
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- goAML-Registrierung: AfW informiert mit KI-Chatbot