Peter Fitzek, Reichsbürger und selbsternannter König von Deutschland, hat Ärger mit der Justiz. Grund ist neben Bankgeschäften die von ihm gegründete Krankenversicherung mit dem Namen „Deutsche Heilfürsorge“. Weil dem König von eigenen Gnaden dafür die Genehmigung der Bundesrepublik Deutschland fehlt, wurden jetzt seine Anwesen bei einer Razzia durchkämmt.
Würde man Peter Fitzek nach seinem Beruf fragen, würde er wohl kaum mit „Koch“ antworten, denn das ist sein erlernter Beruf. Nein, Peter Fitzek ist der offizielle König von Deutschland: zumindest in seiner Selbstwahrnehmung. Kein anderer Aktivist der Reichsbürgerbewegung ist so bekannt wie der 58-jährige Hallenser mit dem schütteren Haar. Das liegt aber weniger an seinem blauen Blut als an manch kurioser Aktion, mit der er auf sich aufmerksam macht. Dass er sich seinen Fleppen als König selbst ausstellte, um damit deutsche Straßen unsicher zu machen: Aus seiner Sicht eine Selbstverständlichkeit. Unzählige Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein waren die Folge. Und auch seine Krönung zum deutschen König war kein Scherz, obwohl weder das britische noch das niederländische Königshaus bei der Zeremonie vor zehn Jahren anwesend waren: Fitzek musste ohne Prinz William und ohne Königin Máxima feiern.
Doch was bei manchen Beobachtern für Heiterkeit und belustigtes Kopfschütteln sorgt, hat einen ernsten Kern: Fitzek wird vom Verfassungsschutz beobachtet, seine Bewegung gilt als extremistisch, ihre Anhänger teilweise als gewaltbereit. Er selbst wurde bereits wegen Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt, auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Rund 5.000 Anhänger zählt der selbsternannte Monarch: Es ist die größte Reichsbürgerbewegung in Deutschland. Nun hat Fitzek erneut Ärger mit der Justiz. Am Mittwoch durchsuchten 300 Beamte der Polizei und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Objekte von Fitzeks „Königreich Deutschland“ in mehreren Bundesländern, darunter sein "Finanzministerium": das Wolfsgrüner Schlößchen in Eibenstock/Erzgebirge.
Anlass für die Razzia sind -wieder einmal- die Bank- und Versicherungsgeschäfte der Reichsbürger. Neben Fitzek werden auch acht andere Personen beschuldigt. „Acht Beschuldigten liegt zur Last, eine Krankenkasse gegründet und seit mindestens 2021 betrieben zu haben, ohne über die dazu erforderliche aufsichtsrechtliche Genehmigung zu verfügen“, erklärt Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt von der Staatsanwaltschaft Dresden gegenüber der BILD. Zudem würden drei Beschuldigten unerlaubte Bankgeschäfte vorgeworfen, erklärt Schmidt weiter. Ihnen drohen Geldbußen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Geistheiler und Heilpraktiker
Fitzeks angebliche Krankenkasse heißt konkret „Deutsche Heilfürsorge“: zumindest derzeit, denn sie wurde wegen ähnlicher Probleme schon mehrfach neu gegründet und umbenannt. Wer die Website der Einrichtung aufruft, wird feststellen, dass der Begriff „Krankenkasse“ auch eher im weiteren Sinne zu verstehen ist. "Wir handeln nach dem Prinzip: "Wer heilt, hat Recht", heißt es dort, und weiter: "Deshalb fördern wir bevorzugt alternative Ansätze, die nicht auf die Gewinnmaximierung der Pharmabranche ausgerichtet sind, sondern dabei helfen, die Ursachen der Krankheiten zu beseitigen".
Auf die Frage „Kann ich zu jedem Arzt oder Heilpraktiker gehen?“ heißt es: „Grundsätzlich ja, aber wir bauen ein eigenes Gesundheitsnetzwerk von Ärzten, Heilpraktikern und anderen Heilkundigen auf, zu denen Du bevorzugt gehen solltest“. Ob die Ärzte die Gesundheitskarte der Reichsbürger-Krankenkasse akzeptieren, darf allerdings bezweifelt werden. Zwar sind im Partnernetzwerk auch drei Ärztinnen aufgeführt: eine Allgemeinmedizinerin, eine Fachärztin für Augenheilkunde und eine Zahnärztin. Bei der Mehrzahl der dort genannten handelt es sich jedoch um „Geistheiler“, „Heilpraktiker“, „intuitive Heiler“ und andere Berufe, die keine Approbation haben.
Auf der Webseite behauptet die Deutsche Heilfürsorge zudem, dass sie von der Aufsicht der BaFin befreit sei und eine „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (5. Sozialgesetzbuch) und gemäß § 193 Abs. 3 Punkt 2 VVG biete. Diese Behauptung dürfte mit der Razzia hinfällig sein. Tatsächlich dürfen sich laut dem Sozialgesetzbuch auch Solidargemeinschaften wie eine Krankenversicherung organisieren. Bedingung ist jedoch, dass sie nachweisen, ausreichend leistungsfähig zu sein und über die notwendigen finanziellen Mittel zu verfügen. Hierzu ist alle fünf Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten erforderlich.
Zu der Razzia positioniert sich BaFin-Sprecherin Dominika Kula: „Es besteht der Verdacht, dass durch das „Königreich Deutschland“ ohne die dafür notwendige Erlaubnis Bank und Versicherungsgeschäfte betrieben werden. Bereits seit vielen Jahren geht die BaFin gegen den hinter dem "Königreich Deutschland" stehenden Hauptbeschuldigten mit Nachdruck und den ihr zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mitteln vor“. Die Geschäfte seien mehrfach untersagt und eine Abwicklung angeordnet worden, berichtet Kula weiter. Trotzdem habe der selbsternannte „König von Deutschland“ seine Geschäfte mit immer neuen Anläufen fortgesetzt.