Das EU-Recht sieht seit 2018 vor, dass Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloser und unkommerzieller Girokontovergleich zur Verfügung gestellt wird, um Kosten und Gebühren abwägen zu können. Deutschland scheiterte bisher an dieser Aufgabe. Doch nun legt die verantwortliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Verordnungsentwurf vor, der dazu beitragen soll, dass das Projekt 2024 endgültig an den Start gehen kann.
In Deutschland dauern manche Projekte derzeit etwas länger: Der Hauptstadtflughafen BER wurde mit neun Jahren Verspätung eröffnet, der neue Bahnhof unter dem Projektnamen Stuttgart 21 ist immer noch nicht fertig, obwohl er es ebenfalls längst sein sollte - und seit 2018 sollte den Bürgerinnen und Bürgern eigentlich ein kostenloses und unabhängiges Vergleichsportal für Girokonten zur Verfügung stehen. So schreibt es eine EU-Richtlinie vor, Verspätungen bei der nationalen Umsetzung können sanktioniert werden (Richtlinie 2014/92/EU). Dieses Portal soll den Bürgerinnen und Bürgern alle wichtigen Konditionen für Bankgeschäfte aufzeigen. Zum Beispiel, was eine Überweisung kostet, Bargeldabhebungen oder die Konditionen für Tages- und Festgeld.
BaFin präsentiert Verordnungsentwurf
Derzeit ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) damit beauftragt, ein solches Vergleichsportal für Girokonten zu entwickeln und bereitzustellen. Und langsam kommt Bewegung in die Sache. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, hat die Behörde den Entwurf für eine sogenannte Vergleichswebsitemeldeverordnung (VglWebMV) vorgelegt. Dieses Regelwerk soll die Rahmenbedingungen für das Vergleichsportal festlegen. Der Entwurf ist auf der Webseite der BaFin einsehbar. Kreditwirtschaft und Verbände können bis Mitte Dezember dazu Stellung nehmen.
Der Entwurf bietet auch einen Einblick, welche Daten Banken und Sparkassen künftig verpflichtend melden müssen. Und das ist eine ganze Menge. Angaben zum Filialnetz und der Zahl der Geldautomaten, Daten dazu, ob Services auch am Bankschalter und/oder über eine App abgewickelt werden können, die Arten der Authentifizierung sowie die Bedingungen für das Zahlungskonto werden ebenso abgefragt wie die monatlichen Kontoführungsgebühren, Kosten für Auszüge und Überweisungen, Kosten für die Kontoüberziehung oder die gezahlten Habenzinsen. Die Institute sollen die entsprechenden Informationen der Aufsicht erstmals im September 2024 melden.
Dass dies eine Mammutaufgabe ist, zeigt das Scheitern des Vorgängerprojekts. Mehr als 1.400 Banken und Sparkassen gibt es in Deutschland, jedes Institut bietet mehrere verschiedene Kontomodelle an. Die alte Bundesregierung hatte das Vergleichsportal zunächst für private Anbieter ausgeschrieben, doch das Interesse hielt sich in Grenzen - auch, weil die Anbieter damit kein Geld verdienen durften. Nur Check24 war bereit, den Girokontovergleich kostenlos anzubieten. Weil dort aber nur 613 verschiedene Kontomodelle aufgelistet waren, mahnte der Dachverband der Verbraucherzentralen Check 24 vor dem Landgericht München ab, denn eine ausreichende Marktabdeckung, wie vom Gesetzgeber gefordert, sei nicht gegeben. Das Portal wurde offline genommen. Daraufhin wurde beschlossen, dass die BaFin künftig die Aufgabe übernehmen soll.
Gegenüber dem Versicherungsboten positionierte sich 2021 eine Check24-Sprecherin und wies darauf hin, dass die Umsetzung des Vergleichsportals vielfältige Probleme bereitet hatte. Die Angebote einzupflegen und aktuell zu halten, erfordere viel Arbeit und regelmäßige Updates. Aufgrund fehlender Schnittstellen bei den Banken ist das ein aufwendiges Prozedere: Die Tarife müssen teils manuell eingepflegt und aktuell gehalten werden. Zudem hätten viele Banken nicht rechtzeitig über ihre Änderungen bei den Konto-Konditionen informiert, sodass die Daten teils veraltet gewesen seien. Markttransparenz ist hier nicht in jedem Fall gegeben: Probleme, auf die die neue Meldeverordnung eine Antwort finden muss.