Der Niedersächsische Landtag hat ein Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen beschlossen. Damit können Beamte sowie Richter zukünftig zwischen der individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Teilkrankenversicherung einerseits oder der pauschalen Beihilfe andererseits wählen. Darüber hinaus wird für Personen, die neu in den Landesdienst eintreten und bisher gesetzlich krankenversichert waren, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Möglichkeit geschaffen, in ihrer Versicherung zu bleiben. Für die bereits im Landesdienst stehenden Beamte wird ab dem 1. Februar 2024 eine einmalige Wahlmöglichkeit eröffnet.
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