Munich Re kündigt Gewinnziel für 2024 an und Versicherungswirtschaft mit Bestnoten bei betrieblicher Weiterbildung

Die Versicherungswirtschaft begrüßt, dass Besitzer selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h jetzt doch mehr Zeit bekommen sollen, ihre Versicherungsverträge umzustellen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Ausnahme von der Versicherungspflicht für Halter von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zu modifizieren. Langsame Fahrzeuge sind seit Jahrzehnten pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. „Gut, dass jetzt mehr Zeit für die Umstellung bis zum 1. Januar 2025 besteht“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.

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