Auf dem Verkehrsgerichtstag debattierten Experten über zulünftige Entwicklungen im Verkehrsrecht. Eine Frage: Sollte das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bei bloßen Sachschäden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden? Die Versicherer bezogen klar Stellung.
Vom 24. bis 26. Januar 2024 fand in Goslar der Verkehrsgerichtstag statt. Dabei wurde auch die Zukunft des Paragraf 142 StGB „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ besprochen.
Derzeit gibt es Bestrebungen, die aktuelle Rechtslage dahingehend anzupassen, dass bei Unfällen ohne Personenschäden die Androhung eines Bußgelds ausreichen sollte, um unerlaubtes Entfernen zu verhindern bzw. zu ahnden. Die Befürworter solcher Überlegungen versprechen sich davon Entlastung für Polizei und Justiz.
Die Versicherer lehnen eine solche Entkriminalisierung von Unfallflucht bei bloßen Sachschäden ab. „Die Aggressivität im Straßenverkehr nimmt nach Erkenntnissen unserer Unfallforschung immer mehr zu. In dieser Situation noch die Unfallflucht zu bagatellisieren wäre ein völlig falsches Signal“, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach.
Die Versicherer fürchten, dass bei einer Änderung weniger Unfälle gemeldet und damit mehr Unfallopfer auf ihren Schäden sitzen bleiben würden.
„Wenn sich der Unfallverursacher nicht ermitteln lässt, müssen die Geschädigten die Kosten aus eigener Tasche bezahlen oder den Schaden über ihre Kfz-Kaskoversicherung abrechnen – mit der Folge, dass der Schadenfreiheitsrabatt sinkt und auch die Selbstbeteiligung zu zahlen ist“, so Käfer-Rohrbach. Bislang ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann.
Die Höhe der Geldstrafe bemisst das Gericht nach dem Nettoeinkommen des Unfallverursachers. Bei einer entsprechenden Verurteilung kann ein Unfallflüchtiger auch als vorbestraft gelten. „Trotz dieser hohen Strafandrohung gibt es in Deutschland jedes Jahr mehrere hunderttausend Fälle von Unfallflucht – die Einstufung als Ordnungswidrigkeit dürfte die Hemmschwelle für eine Unfallflucht weiter sinken lassen“, sagt Käfer-Rohrbach.
Positiver bewerten die Versicherer Überlegungen, die obligatorische Wartezeit und die Unfallmeldung bürgerfreundlicher zu gestalten. In der Praxis tauchen hier regelmäßig Fragen zur angemessenen Wartezeit auf. „Nach der aktuellen Regelung müssen die Unfallverursacher erst auf den Unfallgegner und – wenn dieser nicht kommt – auf die Polizei warten.
Hier könnte eine Online-Meldestelle oder die Möglichkeit, den Unfall digital per App zu melden sowohl Autofahrer als auch die Polizei entlasten – und Autofahrer vielleicht sogar motivieren, einen Unfall eher schnell zu melden als einfach weiterzufahren“, so Käfer-Rohrbach.