Bundesrat stoppt Änderungen bei Kfz-Haftpflicht und MLP nimmt Firmenwertabschreibung vor

Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten keine Zustimmung im Bundesrat - sie können daher nicht in Kraft treten. Mit dem Gesetz will der Bundestag eine EU-Richtlinie zur Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen umsetzen. Ab 1. Januar 2025 soll eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen SAM und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h gelten. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.

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