Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nahm am 21. Februar an der öffentlichen Anhörung des Bundestags „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ als einer von zehn Sachverständigen auf Einladung der FDP teil. Im Rahmen dessen sprach sich der Verband für eine Klarstellung im Artikel 30 Absatz 5 der RIS aus, um „unnötige Diskussionen in diesem Bereich zu vermeiden, drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken“, so der BVK-Sachverständige Dr. Eichele. Außerdem sei „der Zeitplan unrealistisch und nicht umsetzbar“
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