Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat eine Stellungnahme an die Mitglieder des Finanzausschusses des Bundestages gerichtet. Darin wird unter anderem die Überbetonung von Honorarberatung und ein Provisionsverbot, das EU-rechtswidrig ist und sich für Versicherungsmakler als partielles Berufsverbot darstellt, die fehlerhafte Ausgestaltung eines Best-Interest-Tests sowie unrealistische Zeitpläne thematisiert. „Wir erwarten uns ein klares Signal des Bundestages in Richtung Bundesregierung zur Unterstützung bei diesem Thema für die Branche und besonders auch für die Kunden. Zustimmung zu einem erwiesen rechtswidrigen Vorschlag der EU-Kommission, basierend auf ideologischen Fantasien und nicht auf überzeugender Empirik, darf es durch Deutschland nicht geben.“ so der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.
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