Langsame Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sind seit Jahrzehnten pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Der Bundestag wollte dies ändern und ein Gesetz einbringen, wonach für derartige Maschinen künftig über die Kfz-Haftpflicht abgesichert werden müssen. Die Versicherungswirtschaft warnte vor einem enormen Aufwand - nun wurde im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ein Kompromiss erzielt. Die Versicherungspflicht soll nun doch nicht kommen.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine geplante Versicherungspflicht für langsam fahrende Fahrzeuge wie Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen abgewendet. Das berichtet der Vermittlungsausschuss auf seiner Webseite. Die vorgesehene Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler soll nunmehr entfallen.
Bisher brauchen diese Fahrzeuge, solange sie eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten, keine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie sind über Privathaftpflicht-Policen mitversichert. Doch der Bundestag wollte dies ändern und damit die EU-Richtlinie 2021/2118 umsetzen. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem das Gesetz am 2. Februar 2024 im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hatte.
Versicherungswirtschaft sah riesigen Verwaltungsaufwand
Der Bundestagsbeschluss sah unter anderem vor, dass ab dem 1. Januar 2025 auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert werden müssen. Bisher sind diese Fahrzeuge davon befreit. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte vor einem riesigen Verwaltungsaufwand gewarnt, wenn das Gesetz wie geplant umgesetzt werden soll. Millionen von Verträgen könnten geändert und neu formuliert werden müssen, da ja der Versicherungsschutz über die Haftpflicht entfallen und neue Kfz-Haftpflichtverträge abgeschlossen werden müssten.
Auch hatte sich der GDV positioniert, dass die bisherigen Regeln ausreichend seien und die Rechtslage bisher keine Probleme bereite. „Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen im Vorfeld. Nach dem Willen der Bundesregierung hätten die Halter solcher Fahrzeuge über Haftpflichtversicherungen mit so hohen Versicherungssummen verfügen müssen, wie sie auch für Autos und Lastwagen gelten.
Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge beizubehalten. Als nächstes stimmt nun der Bundestag über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses ab. Bestätigt anschließend auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März 2024 den Vorschlag, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.