Pflichtversicherung statt Prävention? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) untermauert seine Forderung nach einem Stopp für Neubauten in Überschwemmungsgebieten mit Daten der VdS Schadenverhütung GmbH. Demnach sind knapp 300.000 der 22,4 Millionen Adressen in Deutschland in gefährdeten Gebieten.
99 Prozent der Gebäude in Deutschland sind problemlos gegen Überschwemmungen und Starkregen versicherbar, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Vergangenheit. Doch laut vorläufigen Zahlen haben nur 54 Prozent aller Hausbesitzer in Deutschland ihr Hab und Gut gegen Hochwasserschäden und weitere Elementargefahren abgesichert. Dabei sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern erheblich. Während in Baden-Württemberg 94 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert sind, haben in Bremen gerade einmal 31 Prozent einen entsprechenden Schutz. Die hohe Versicherungsdichte in Baden-Württemberg hat historische Gründe. Schließlich bestand bis zum Jahr 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden.
Vor dem Hintergrund der Debatte um die Einführung und Ausgestaltung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung beauftragte der Verband die VdS Schadenverhütung GmbH herauszufinden, wie viele der rund 22,4 Millionen Adressen in Deutschland in Überschwemmungsgebieten liegen. Dafür wurden öffentlich zugängliche Daten - beispielsweise der Landesumweltämter - ausgewertet. Den Daten zufolge, liegen bundesweit über 80 Prozent der gefährdeten Gebäude nach dem Wasserhaushaltgesetz (WHG §76) in vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Die übrigen 20 Prozent sind ebenfalls hochwassergefährdet und liegen nach WHG §74 in sogenannten Hochwassergefahrenflächen. Rechtlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Adresse in einem gefährdeten Gebiet nach § 78 WHG oder in einer Hochwassergefahrenfläche nach §74 WHG liegt. So ist nach § 78 WHG ist die Ausweisung neuer Baugebiete in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Bundesgesetzbuch untersagt. Allerdings lässt das Gesetz zahlreiche Ausnahmen zu, die unter §78 (2) definiert sind.
„Wir brauchen jetzt ein klares gesetzliches Bauverbot in Überschwemmungsgebieten”
Die Untersuchung zeigt ganz konkret, wie immens die Hochwassergefahr in den Regionen ist und welches Katastrophenpotential dadurch entstanden ist. „Obwohl die Zahlen amtlich und öffentlich bekannt sind, steht Prävention nicht auf der politischen Tagesordnung, sondern nur die Debatte um die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturgefahren“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. „Aufgrund des Klimawandels und damit häufiger auftretenden Wetterextremen sind Schäden in Milliardenhöhe vorprogrammiert.“
Vor diesem Hintergrund fordern die Versicherer einen Neubaustopp in gefährdeten Gebieten. „Es ist gefährlich und gefährdend, dass in Überschwemmungsgebieten weiterhin Bauland ausgewiesen wird und neu gebaut werden darf”, sagt Käfer-Rohrbach. „Zu den bereits bestehenden, enormen Risiken kommen auch noch weitere dazu. Wir brauchen jetzt ein klares gesetzliches Bauverbot in Überschwemmungsgebieten.”
Zudem fordert der GDV, dass die bereits vorhandenen Gebäude in Risikogebieten besonders gegen Überschwemmungen geschützt werden können. „Für den technischen Hochwasserschutz durch die öffentliche Hand gibt es klare Regelwerke – diese müssen jedoch in der Praxis konsequent angewendet werden. Außerdem müssen Bund, Länder und Kommunen Präventionsmaßnahmen vorantreiben und hinreichend finanzieren”, sagt Käfer-Rohrbach.