Gleichwohl stellte die BaFin auch fest, dass nicht alle Kosten der Pensionskassen und -fonds von den bisherigen Berichtspflichten abgedeckt werden. Diese machen immerhin 0,49 Prozentpunkte der Gesamtkosten (in Prozent der Kapitalanlage zu Buchwerten) aus - und damit sogar einen großen Teil der ausgewiesenen Kosten. Der Gros entfällt hierbei auf Anlagekosten und Transaktionskosten.
Warum also will die BaFin diesen vergleichsweise hohen Kostenanteil zukünftig nicht abfragen? Der Aufwand, diese zusätzlichen Daten zu ermitteln, sei hoch gewesen, so hätten die Unternehmen berichtet. Das habe vor allem für Kosten in Investmentfonds gegolten, die in der Regel nur die Kapitalverwaltungsgesellschaften hätten herausfinden können. Bedeutet das aber im Umkehrschluss, dass die Anbieter selbst nicht auf die Höhe der Kosten bei ihren Investments schauen?
Die BaFin verweist aber auf die hohen zusätzlichen Kosten und den hohen Bürokratieaufwand, der den Anbietern durch erweiterte Berichtspflichten entstehen würde. Und auch positive Auswirkungen verspricht sich die Behörde von strengeren Regeln nicht. „Die BaFin bezweifelt, dass ein umfassendes regelmäßiges Kosten-Berichtswesen zu spürbaren Einsparungen führen würde. Angesichts des geringen Nutzens und des hohen Aufwands scheint daher ein solches Berichtswesen nicht angemessen“, heißt es im Aufsatz.