Munich Re mit starkem Jahresauftakt

Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Vermögensschaden- bzw. Berufshaftpflichtversicherung erhöhen sich für Versicherungsvermittler zum 9. Oktober 2024. Die 'Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V.' teilte mit, dass die Erhöhung der Mindestversicherungssummen für alle Mitglieder des Berufsverbands prämienneutral.

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